Bundestag beschließt Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Bundestag beschließt Verkürzung des Restschuld befreiungs verfahrens
Am 17.12.2020 hat der Bundestag neben zahlreichen weiteren Änderungen des Insolvenzrechts auch das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungs
Natürliche Personen erhalten zukünftig in allen Insolvenzverfahren die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren ohne das Vorliegen weiterer Bedingungen Restschuldbefreiung zu erlangen und zwar unabhängig davon, ob sie unternehmerisch tätig waren oder nicht.
Die Regelung gilt – rückwirkend – für alle ab dem 01.10.2020 beantragten Insolvenzverfahren.
Veröffentlicht: 23.12.2020